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Ladestation für Wohneigentümer & Mieter

Ladestation für Wohneigentümer. Ladestation für Mieter. Elektroauto Ladestation für gewerbliche Mieter. Elektroauto Ladetechnik mit Wallboxen, Ladesäulen oder  mobilen Ladegeräten.  Abrechnungssystem für Rückvergütung der Ladekosten.

Elektroauto Ladeeinrichtung für Wohneigentümer oder Mieter. Immobilien mit Ladeinfrastruktur für alle Mieter. Elektroauto Ladeeinrichtung für gewerbliche Mieter. Gewerbliche Mieter mit einer Ladeinrichtung für seine Kunden und Mitarbeiter.

Der Absatz von Elektroautos, ob Zwitter oder rein elektrisch nimmt sehr stark zu. Dazu kommt das viele Hersteller keine Autos mehr mit Verbrenner- Motor produzieren. Wenn Sie Parkraum anbieten ist das jetzt die günstigste Zeit um hier tätig zu werden. Technische Hemmnisse sind in der Regel nicht vorhanden und Ladestrom in einem Mehrfamilienhaus ist genügend vorhanden. Wenn da jemand etwas falsches berichtet, kennt dieser nicht die Ladetechnik und will nur verunsichern. Wir sind Spezialisten in der Elektrotechnik für E-Mobil Ladeeinrichtungen  und prüfen vorher genau was machbar ist. Sogar der Einsatz einer Solaranlage könnte das wirtschaftliche Ergebnis um einiges verbessern.

Der Einbau einer Ladestation für die Mieter kann durchaus für eine Immobilie nützliche Vorteile haben. Es kann eine Marge auf den Absatz von Energie erhoben werden, denn neue Mieter suchen bereits nach Wohnungen mit Ladeplätzen. Wenn hier der Eigentümer eine Ladeeinrichtung anbietet kommt es zu keiner netzseitigen Überlastung, weil die Lastverteilung zentral gesteuert wird,  es wird einheitlich, was allen zu gute kommt. Sie haben unter Umständen Anspruch auf Förderungen, was die Kosten minimiert und die Belastung der Mieter reduziert.

Ein wichtiger Bereich ist die Lastenverteilung in einem Wohnhaus. Wenn das einheitlich geregelt wird, kümmern wir uns um die Lastenanalyse und rüsten die Ladeeinrichtung mit einem dynamischen Lastmanagement aus. Diese steuert die Ladeleistung jeder einzelnen Ladebox, damit ist gewährleistet das die Gesamtlast im Haus nicht überschritten wird. Diese Technik verhindert zusätzliche Kosten und Maßnahmen zur Lastenerhöhung!

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Wenn jetzt ein Mieter eine Wallbox wünscht, könnte grundsätzlich eine Zuleitung von seinem Zähler zu seiner Ladeeinrichtung verlegt werden. Die Kosten trägt der Mieter und eventuell ist eine Förderung möglich. Eine Vorbereitung zum Lastmanagement wird mit implementiert. Eine Überlegung dabei könnte sein, wenn jetzt auch andere Mieter eine Lademöglichkeit wünschen, was mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgen wird. ( Keine Verbrenner mehr ). Hierbei wäre es doch sinnvoll, wenn eine einheitliche  Anlage verbaut wird. Somit würden keine verschiedenen Geräte eingesetzt und die Kabelinfrastruktur würde dementsprechend sicherer und übersichtlicher sein. Wichtig ist auch der Service aus einer Hand. Die Steuerung des dynamischen Lastmanagement ist dann optimal für das Haus ausgelegt. Die Kosten für jede einzelne Anlage verringern sich, gerade wegen der zentralen Laststeuerung.

Der Bundestag hat den Entwurf für eine Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen. Enthalten ist der Anspruch auf den Einbau einer Ladestation.

Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz enthält folgende Eckpunkte:

  • Jeder Wohnungseigentümer erhält im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden.
  • Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Dabei werden Wohnungseigentümer zugleich vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt.
  • Die Organisation der Verwaltung wird effizienter. Zugleich wird der Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter gestärkt.
  • Die Qualität der Verwaltung wird erhöht, indem Wohnungseigentümer die Möglichkeit erhalten, die Verwaltung einem zertifizierten Verwalter zu übertragen, der seine Sachkunde in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat.
  • Die Online-Teilnahme an Versammlungen kann gestattet werden.
  • Das Streitpotential in der Gemeinschaft soll reduziert werden, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Lässt sich ein Streit nicht vermeiden, soll eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effiziente Streitbeilegung fördern.

„Jetzt können wichtige Investitionen erfolgen, ohne dass finanzschwächere Eigentümer überfordert werden“,

Hier der Link zum Gesetzt

Bundesrat billigt Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

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In Deutschland gewährt das im Dezember 2020 geänderte Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz auch Mietern den Anspruch auf Installation einer Ladesäule in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses. Als Mieter gilt für Sie das Mietrecht, das u.a. im BGB geregelt ist.

Idealerweise sind Sie mit Ihrer Idee nicht alleine. Gehen Sie auf Ihre Hausverwaltung zu und legen Sie die Argumente für die Installation von E-Auto-Ladepunkten vor. Zu diesem Zweck können Sie beispielsweise die folgende E-Mail-Vorlage nutzen.

Die Wohnungsbaugesellschaft oder Eigentümergemeinschaft ist sicherlich nicht daran interessiert, für nur eine Partei eine Ladestation zu errichten. Daher sollten Sie auch bei Ihren Nachbarn Interesse an der Idee wecken. Schicken Sie ihnen eine Umfrage, um einschätzen zu können, wie groß ihr Interesse an Ladesäulen im Haus wäre. Vielleicht werden Sie überrascht, wie viele Parteien dabei wären.

Man könnte meinen, dass die Installation einer Ladeinfrastruktur problematisch wird, sobald es ums Geld geht. Es ist gut möglich, dass es der Eigentümergemeinschaft ebenfalls vor dem damit verbundenen zusätzlichen Verwaltungsaufwand graust.  

Viele moderne EV-Ladegeräte sind jedoch auf das Laden mit mehreren Benutzern ausgelegt. Eine smarte Ladestation  ermöglicht beispielsweise eine einfache, sichere Nutzung dank eingebautem Sicherheitsfeatures wie Passwortschutz und Login mit RFID-Karten. In Verbindung mit einer APP können nicht nur mehrere Benutzer gemanagt werden, sondern es kann auch mit der integrierten Bezahllösung einfach pro Ladevorgang oder pro Monat bezahlt werden. Darüber hinaus profitieren auch die Nutzer von der App, denn sie können damit ihre Ladevorgänge überwachen, sowohl vor Ort als auch aus der Ferne.

Ein smartes Ladegerät zu verwenden, das über dynamisches Lastmanagement verfügt erstickt ebenso jegliche Befürchtungen Ihrer Hausverwaltung bezüglich höheren Energiekosten und -bedarf im Keim. Denn diese Technologie verfügt über eine Echtzeit-Messung des Hausenergieverbrauchs und passt die Ladeleistung automatisch an alle angeschlossenen Ladegeräte unter Berücksichtigung Ihres lokalen Stromnetzes an. Auf diese Weise können Elektrofahrzeuge effizient geladen werden und die maximale Energiekapazität kann beibehalten werden. So werden hohe Stromrechnungen und Stromausfälle vermieden und es ist nicht nötig,  einen neuen, teureren Stromvertrag abzuschließen.

Für Bewohner der oberen Stockwerke eines Mehrparteienhauses kann das Laden genauso bequem und praktisch sein wie für diejenigen, die im Erdgeschoss leben.

Halten Sie Ausschau nach Ladegeräten mit Fernsteuerung, zum Beispiel mittels Bluetooth. Das bedeutet, dass Sie sich auch ohne WLAN mit dem Internet verbinden können. Wenn Sie also im sechsten Stock wohnen, können Sie trotzdem programmieren, wann Ihr Elektrofahrzeug aufgeladen werden soll.

Mit der richtigen Strategie kann die Installation einer Ladeinfrastruktur im Miet- oder Mehrfamilienhaus unproblematisch und effektiv vonstatten gehen und darüber hinaus für Bewohner und Eigentümer gleichermaßen gewinnbringend sein.

Doch es ist wichtig, von Anfang richtig an das Projekt heranzugehen. Ladestationen für Elektroautos in Mehrfamilienhäusern, die die Bedürfnisse aller Bewohner erfüllen und gleichzeitig flexibel genug sind, um mit der zukünftigen Nachfrage zu wachsen, leisten einen wichtigen Beitrag für eine umweltfreundlichere Zukunft.

Unter bestimmten Bedingungen wünschen E-Mobilisten die Abrechnung der Ladekosten an der privaten Wallbox. Oder Sie möchten den Stellplatz mit Wallbox vermieten. Auch hier können wir Ladestationen einsetzen die es ermöglichen den entnommenen Ladestrom ganz automatisch abzurechnen. Eine einfache Abrechnung ist die Dienstwagen-Rückvergütung. Hier rechnen Sie den Ladestrom mit Ihrem Arbeitgeber ab.

Ein Ladeinfrastruktur-Installationsprojekt mag zunächst kompliziert scheinen. Es ist auf jeden Fall ein großer Schritt und daher ist es wichtig, Fachleute zu Rate zu ziehen.

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